Ja. Elektronische Signaturen stehen in vollem Einklang mit dem geltenden nationalen und europäischen Recht, wonach eine klassische Unterschrift auf Papier für einen wirksamen Vertragsabschluss nicht unbedingt erforderlich ist, sofern keine ausdrücklich genannte gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Rechtsgrundlagen
Autenti erbringt Vertrauensdienste in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS)