Werden die über Autenti signierten Dokumente von Rechtsinstitutionen anerkannt?

Ja. Ein mit einer elektronischen Signatur unterzeichnetes Dokument kann gemäß Art. 25 Abs. 1 der eIDAS-Verordnung als Beweismittel in Gerichtsverfahren dienen: „Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.“


Die von Autenti ausgestellte Bestätigung der Signierung eines bestimmten Dokuments (in Form einer Signaturliste oder eines Autenti-Zertifikats) ist ein Dokument, das von einem vertrauenswürdigen Dritten und gleichzeitig von einem Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde und in Gerichtsverfahren als Beweismittel zu Bestätigung der Signierung des Dokuments, seines Wortlauts und des Erstellungsdatums der Signaturen, verwendet werden kann. Ferner können die Parteien nachweisen, ob das betreffende Dokument unbefugt und unberechtigt verändert (überarbeitet) wurde und ob es seine Integrität bewahrt hat.